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Bericht im
Tagblatt Zürich
vom 23.08.06
 

(2MB)
 


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undausserdem

und ausserdem…  Zur Information und Beachtung!

Allgemeine Bedingungen
Der Lernfahrausweis (bzw. der Führerausweis/ausländische Führerausweis) ist zu jeder Fahrstunde mitzubringen. Die vereinbarten Termine für Fahrstunden sind verbindlich. Im Verhinderungsfall sind Abmeldungen frühzeitig vorzunehmen. Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen oder Abmeldung kürzer als 24 Stunden vor einer vereinbarten Fahrlektion muss sie verrechnet werden.
 
Ein aktuelles Thema
Alkoholkonsum ist legal. Ab 1. Januar 2005 ist das Autofahren mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 %o in jedem Fall strafbar, ab 0,8 %o hat es den Ausweisentzug zur Folge (auch Lernfahrausweis!). Bei einem Verstoss gegen andere Verkehrsregeln oder bei einem Unfall kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 %o sanktioniert werden.
 
Bei Drogen- und Medikamentenmissbrauch gibt es keine Toleranz, d.h. Null. Auch wenn die Legalisierung des Konsums von Canabis-Produkten diskutiert wird, bleibt doch das totale Verbot des Konsums für AutofahrerInnen.
Für die Fahrschule bedeutet dies, dass wir als Fahrlehrer mit den gleichen Konsequenzen zu rechnen haben wie jede AutofahrerIn. Deshalb behalte ich mir ausdrücklich das Recht vor, eine Fahrlektion nicht durchzuführen, wenn ich begründeten Verdacht habe, dass die FahrschülerIn kurz vorher Alkohol, Drogen oder die Fahrfähigkeit herabsetzende Medikamente konsumiert hat.
 
Übrigens vermindert auch die Spritze beim Zahnarzt die Reaktions- und Aufnahmefähigkeit.
 
Noch ein bisschen Gesetz
BegleiterInnen auf Lernfahrten müssen mind. 23 Jahre alt und seit mind. 3 Jahren im Besitz des Führerausweises sein. FahrschülerIn und BegleiterIn müssen den Lernfahr-/Führerausweis auf den Lernfahrten immer bei sich führen.
Für die BegleiterIn muss die Handbremse gut erreichbar sein! Ein zusätzlicher Rück- und rechts ein Aussenspiegel sind sehr nützlich.
 
Fahrten auf der Autobahn/Autostrasse sind erst bei Prüfungsreife erlaubt, d.h. die FahrschülerIn muss zur prakt. Fahrprüfung angemeldet sein.
 
Achtung BrillenträgerInnen: die Polizei ist berechtigt, Lehrfahr-/Führerausweis auf der Stelle abzunehmen, wenn die geforderte Brille oder Kontaktlinsen nicht getragen werden!

BegleiterInnen auf Lernfahrten sind verantwortlich für die Fahrt, deshalb gelten alle Vorschriften, im Besonderen diejenigen über Alkohol, Drogen und Medikamente für sie, wie wenn sie selber fahren würden!
 
 
adressunten-weiss
 
Fahrschule Brigitta Stähli  -  Ackersteinstrasse 175  -  8049 Zürich  -  Telefon 079 633 55 05

 

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