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Bericht im
Tagblatt Zürich
vom 23.08.06
(2MB)
Zum grossen
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derwegzumführerausweis
Der Weg zum Führerausweis
Seit 2003 musst Du die Theorieprüfung bestehen, damit Du einen Lernfahrausweis erhältst (wie bei den Motorrädern und Rollern schon lange üblich). Du darfst die Theorieprüfung schon einen Monat vor Deinem 18. Geburtstag machen und so oft wiederholen, bis Du sie bestehst (kostet allerdings jedes Mal!). Deshalb empfehle ich Dir die folgende Reihenfolge:
Theorieprüfung
-
Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen,
sog.
Nothelferkurs,
absolvieren.
Der Kursausweis ist 6 Jahre gültig und wird erteilt, wenn alle Lektionen besucht worden sind. Dauer: total 10 Stunden
Keinen Nothelferkurs absolvieren müssen: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis, Instruktoren von Nothelferkursen
-
Theorie lernen
: gute Theoriebücher oder eine CD kannst Du bei mir oder im Buchhandel erwerben.
-
Formular „Lernfahrgesuch“
wahrheitsgetreu und vollständig ausfüllen (bekommst Du von mit oder im Internet)
-
Sehtest
bei einem anerkannten Optiker oder einem Augenarzt machen und das Resultat auf dem Formular eintragen lassen
-
Originalausweis des Nothelferkurses
,
2 neuere Passfotos
und
einen
gültigen Identitätsausweis mit Foto
(ID, Pass oder Ausländerausweis) mitnehmen.
Persönlich
auf dem Strassenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle Deiner Wohngemeinde vorsprechen
Wenn Du bereits einen Führerausweis für ein Motorrad oder einen Roller hast, kannst Du die ganzen Unterlagen einsenden
Praktische Fahrprüfung
-
Nach bestandener Theorieprüfung
erhältst Du den Lernfahrausweis und kannst sofort mit den Fahrstunden beginnen. Die Theorieprüfung ist 2 Jahre gültig, d.h. innerhalb von 2 Jahren musst Du die Fahrprüfung absolvieren.
Parallel zur praktischen Fahrausbildung musst Du den
-
Obligatorischen Verkehrskundekurs VKU
besuchen. Du erhältst eine Kursbestätigung, die für die praktische Fahrprüfung eingereicht werden muss
-
Praktische Fahrprüfung
und damit erhältst Du den ersehnten
Führerausweis
imKreditkartenformat
für 3 Jahre auf Probe!
2. Phase
Während der Probezeit müssen zwei Tage Weiterbildung besucht werden:
-
der
1. Kurstag
soll
innerhalb von 6 Monaten
nach bestandener Prüfung absolviert werden
Kursinhalt:
mögliche Ursachen und Folgen von Unfällen - Gefahren von Alkohol und Drogen – Fahrerlebnisse auf präparierter Piste zeigen die Grenzen von Mensch und Technik
-
2. Kurstag spätestens vor Ablauf der Probezeit
Kursinhalt: verschiedene Persönlichkeiten im Strassenverkehr – Vertiefen der Kenntnisse einer umweltschonenden und sicheren Fahrweise.
Der definitive Ausweiss muss 1 Monat vor Ablauf der Probezeit beantragt werden – die Moderatoren der 2. Phase erklären Dir das Vorgehen.
Wenn Du versäumst, Deine Weiterbildungen zu absolvieren, verliert Dein Führerausweis seine Gültigkeit. Du musst die Erstausbildung komplett wiederholen, um wieder fahren zu dürfen!
Ob Dein Führerausweis befristet ist, erkennst Du auf seiner Vorderseite unter 4b: Ablaufdatum 3 Jahre nach 4a: Prüfungsdatum.
ACHTUNG:
wird während der Probezeit der Führerausweis wegen eines Unfalls oder einer schweren Verkehrsregel-Verletzung entzogen, verlängert sich diese um ein Jahr. Bei einem allfälligen zweiten Entzug wird der Führerausweis annulliert. Dann muss die Erstausbildung wiederholt werden
adressunten-weiss
Fahrschule Brigitta Stähli
- Ackersteinstrasse 175 - 8049 Zürich - Telefon 079 633 55 05
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