Kompetenz erweitern! |
||||
|
Speziell für Frauen und Männer, denen nach einem negativen oder schwierigen Erlebnis auf der Strasse der Mut fehlt, wieder selber ein Auto zu fahren, oder die vor vielen Jahren den Führerausweis erworben haben, denen aber die Routine fehlt.
Gemeinsam überwinden wir Ängste und Blockaden oder frischen Kenntnisse auf, fahren im Quartier, in der City, auf der Autobahn, oder üben einfach nur das Parkieren. In Ihrem eigenen oder im Fahrschulauto.
|
||||
Fahren in der City |
||||
|
Speziell für Frauen (und Männer), die seit vielen Jahren den Führerausweis besitzen, aber nur wenig Fahrpraxis haben.Oft fehlt Ihnen dann der Mut, sich in den grossen Verkehr der Innenstadt zu begeben.
Hier soll dieses begleitete Fahren Hilfe und neue Sicherheit bringen.
|
||||
Speziell, aber nicht nur für Frauen! |
||||
|
Parkieren? – Na klar!
Für viele Frauen ist Parkieren auch nach vielen Jahren Fahrpraxis ein Problem. Und die Kommentare der Umgebung sind ganz deutlich: „typisch Frau!“ Dieser Kurs soll in lockerer Atmosphäre helfen, das Auto überall korrekt und sicher einzuparken: vorwärts, rückwärts, seitwärts sowie im Parkhaus. Umfang: - Verschiedene Möglichkeiten des Parkierens - Rückwärtsfahren - Parkieren, Theorie und nachher praktisch üben - Besondere Tücken des Parkhauses
|
||||
Allgemeine Bedingungen! |
||||
|
Der (ausländische) Führerausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzubringen.
Die vereinbarten Termine für Fahrstunden sind verbindlich. Im Verhinderungsfall sind Abmeldungen frühzeitig vorzunehmen. Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen oder Abmeldung kürzer als 24 Stunden vor einer vereinbarten Fahrlektion muss sie verrechnet werden. Ein aktuelles Thema: Alkoholkonsum ist legal. Ab 1. Januar 2005 ist das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 %o in jedem Fall strafbar, ab 0,8 %o hat es den Ausweisentzug zur Folge. Bei einem Verstoss gegen andere Verkehrsregeln oder bei einem Unfall kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 %o sanktioniert werden. Bei Drogen- und Medikamentenmissbrauch gibt es keine Toleranz, d.h. Null. Auch wenn die Legalisierung des Konsums von Canabis-Produkten diskutiert wird, bleibt doch das totale Verbot des Konsums für Autofahrer/Innen. Ich behalte mir ausdrücklich das Recht vor, eine Fahrlektion nicht durchzuführen, wenn ich begründeten Verdacht habe, dass die FahrschülerIn kurz vorher Alkohol, Drogen oder die Fahrfähigkeit herabsetzende Medikamente konsumiert hat. Übrigens vermindert auch die Spritze beim Zahnarzt die Reaktions- und Aufnahmefähigkeit. Achtung BrillenträgerInnen: die Polizei ist berechtigt, den Führerausweis auf der Stelle abzunehmen, wenn die geforderte Brille oder Kontaktlinsen nicht getragen werden! |