Kontrollfahrt bei Umtausch eines ausländischen Führerausweises |
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Gemäss unseren Gesetzen darf jede AusländerIn mit dem Führerschein ihrer Heimat 1 Jahr lang in der Schweiz Auto fahren. Dann ist das Lenken eines Fahrzeugs verboten.
In diesem Jahr kann sie/er aber einen Schweizer Führerausweis beantragen. Dazu ist oft eine Kontrollfahrt mit einem Prüfungsexperten zu absolvieren. Dabei werden die gleichen Anforderungen an das fahrerische Können und die Theoriekenntnisse gestellt wie bei den FahrschülerInnen. Je nach Ausbildung im Heimatland und eigener Fahrpraxis sind einige Fahrstunden bis eine komplette Fahrausbildung nötig.Dieses Gesetz gilt auch für SchweizerInnen, die ihren Führerausweis im Ausland erworben haben! Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge! Sie kann nicht wiederholt werden. Das heisst, dass die betroffene Person, um in der Schweiz ein Fahrzeug lenken zu dürfen, die ganze Ausbildung durchlaufen muss: Theorieprüfung, Verkehrskunde-Unterricht und praktische Fahrprüfung. Wurde die Prüfung im Ausland vor weniger als 3 Jahren bestanden, müssen eventuell die beiden Weiterbildungstage der 2. Phase absolviert werden. Dies siehst Du auf der Vorderseite des Führerausweises unter 4b: Ablaufdatum 3 Jahre nach 4a: Prüfungsdatum. zur 2. Phase Gerne begleite ich dich auf einer Testfahrt und übernehme die Ausbildung, damit die Kontrollfahrt ein Erfolg wird. Tarife |